31.12.2020

Rundschreiben: Änderungen zum Jahreswechsel 2021

In unserem Rundschreiben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen zum Jahreswechsel zusammengefasst.

Rundschreiben

Dezember 2020

  1. Zeitlich begrenzte degressive Abschreibung

Für in 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann eine degressive Abschreibung angewendet werden. Sie beträgt das 2,5 fache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 %. Die degressive Abschreibung gilt nicht bei der Anschaffung und Herstellung von Gebäuden.

  1. Steuerfreiheit für Corona-Bonus

Bis zum 31.12.2020 können Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu € 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Entscheidend ist, dass die Zahlung bis zum 31.12.2020 fließt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

  1. Corona-Pauschale für Homeoffice

Für die Jahre 2020 und 2021 können Sie für jeden Kalendertag, an dem Sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von € 5,00 je Tag steuerlich geltend machen. Die Pauschale ist auf den Höchstbetrag von € 600,00 je Jahr begrenzt.

  1. Elektro-Fahrzeuge als Dienstwagen

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von Firmenwagen für reine Elektrofahrzeuge erfolgt lediglich mit 0,25 % des Bruttolistenneupreises. Die bisher geltende Regelung, wonach dies bei Anschaffungen von Fahrzeugen bis € 40.000,00 gilt, wurde aufgehoben. Für nach dem 31.12.2018 angeschaffte Elektrofahrzeuge wurde diese Höchstgrenze auf € 60.000,00 erhöht.

  1. Investitionsprämie

Am 07.08.2020 ist die sogenannte Investitionsprämie in Kraft getreten. Reine Elektrofahrzeuge erhalten eine Förderung von bis zu € 9.000,00. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu € 6.750,00. Auch rückwirkend kann profitiert werden: Begünstigt sind Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 und bis einschließlich 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden.

  1. Erhöhung Entfernungspauschale

Ab 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale. Der bisher mögliche Abzugsbetrag von € 0,30 pro Kilometer der einfachen Wegstrecke wird ab 2021 auf € 0,35 ab dem 21. Kilometer erhöht.

  1. Erhöhung Behindertenpauschbetrag

Ebenfalls erhöht werden die Behinderten-Pauschbeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2021. In Zukunft wird ein Grad der Behinderung bereits ab 20 % festgestellt werden (Pauschbetrag € 384,00 p.a.). Die weiteren Pauschbeträge werden verdoppelt.

  1. Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeber haften für diejenigen Differenzen, die entstehen, wenn unrentable Versicherungsgesellschaften keine geeigneten Erträge erzielen. Der zugesagte Garantiezins hilft dann meist kaum. Wir informieren Sie gern, falls Sie hierzu Fragen haben.

  1. Erhöhung Mindestlohn

Der gesetzlich geltende Mindestlohn von derzeit € 9,35 je Stunde wird ab dem 01.01.2021 in insgesamt vier Stufen sukzessive erhöht. Es gelten danach folgende Stundensätze:

ab 01.01.2021: € 9,50 je Stunde

ab 01.07.2021: € 9,60 je Stunde

ab 01.01.2022: € 9,82 je Stunde

ab 01.07.2022: € 10,45 je Stunde

  1. Mahnungen

Werden Rechnungen von Ihren Kunden nicht bezahlt, muss die Mahnung an den Kunden „ernsthaft“ formuliert sein damit Verzug beim Kunden eintritt. Nach einer freundlichen Erinnerung sollte die erste Mahnung eine Forderung beinhalten, bis wann die offene Rechnung ausgeglichen sein muss. Gleichzeitig sollten Sie darauf hinweisen, dass bei Verstreichen der Zahlungsfrist ein Anwalt mit der Beitreibung beauftragt wird.

  1. Verfahrensdokumentation

Sie wollen alle Geschäftsunterlagen speichern und Original-Papierbelege vernichten? Bei Erstellung der notwendigen Verfahrensdokumentation helfen wir gerne! Die nachfolgende Nr. 12 wird dann in ein paar Jahren für Sie obsolet.

  1. Aufbewahrungsfristen

Befreien Sie sich von unnötigen Unterlagen! Nach Jahresende 2020 können alle Unterlagen des Jahres 2010 und früher vernichtet werden.

  1. In eigener Sache

Herr Steuerberater Till Vogel hat im Jahr 2020 das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich abgelegt.

Und uns ganz wichtig:

Für das uns entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2020 bedanken wir uns und wünschen gesegnete Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre


Christian Winterhalter, Frank Ehret, Till Vogel