Rundschreiben: Änderungen zum Jahreswechsel 2022
In unserem Rundschreiben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen zum Jahreswechsel zusammengefasst.
Rundschreiben
Dezember 2021
1. Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltung sieht derzeit vor, dass bis zum 31.10.2022 die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden müssen. Ab dem 01.07.2022 ist dies elektronisch möglich. Wir werden uns um diese Thematik kümmern und Sie rechtzeitig in-formieren.
2. Transparenzregister
Der Deutsche Bundestag hat die Umstellung des Transparenzregister zu einem Vollregister zum 01.08.2021 beschlossen. Dies bedeutet, dass alle Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften und Vereine sich bis zum 30.06.2022 (Aktiengesellschaften bis 31.03.2022) in das Transparenzregister eintragen müssen, obwohl womöglich eine Han-delsregistereintragung vorliegt. Auch um diese Thematik werden wir uns kümmern und Sie rechtzeitig informieren.
3. Arbeitszeitkonto
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers den negativen Stand eines Arbeitszeitkontos in Abzug bringen, wenn dies wirksam vereinbart wurde. Entscheidend ist hierbei, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der negative Stand des Arbeitszeitkontos nicht durch fehlendes Arbeitsaufkommen zustande kam. Unsere Rechts-anwältin Nadine Grathwol berät Sie gerne zu diesem Thema.
4. Vereinfachte Abschreibung für Computer und Software
Die Nutzungsdauer von Computern und Software wurde auf ein Jahr verkürzt. Demnach können digitale Wirtschaftsgüter wie z. B. Hard- und Software, Monitore, Speichermedien, Drucker etc., die ab 01.01.2021 angeschafft wurden, im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
5. Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag, der steuermindernd geltend gemacht werden kann, wird von 40 % auf 50 % der Anschaffungskosten angehoben.
6. Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleitungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird bis zum 31.12.2022 verlängert.
7. Neuer Mindestlohn ab 01.01.2022
Der Mindestlohn wird im Jahr 2022 in zwei Stufen erhöht. Zum 01.01.2022 erfolgt eine Anpassung auf 9,82 € und zum 01.07.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 €.
8. Betriebliche Altersvorsorge ab 01.01.2022
Ab 01.01.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts des Arbeit-nehmers zu übernehmen. Ein gesondertes Anschreiben wurde kürzlich versendet, wir bitten um Beachtung.
9. Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezugsgrenze wird ab dem Jahr 2022 von 44 € auf 50 € monatlich erhöht. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, d. h. bei einer Über-schreitung wird der Gesamtbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
10. Steuerfreie Corona-Beihilfe:
Die Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von insgesamt 1.500 € je Mitarbeiter wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.
11. Entlastung für Alleinerziehende
Der bereits durch das Corona-Steuerhilfe-Gesetz auf 4.008 € erhöhte Entlastungsbetrag wird entfristet. Damit gilt der erhöhte Betrag auch ab dem Jahr 2022 dauerhaft weiter.
12. Aufbewahrungsfristen
Befreien Sie sich von unnötigen Unterlagen! Nach Jahresende 2021 können alle Unterla-gen des Jahres 2011 und früher vernichtet werden.
13. In eigener Sache
Seit August 2021 gibt es die TSO auch im schönen Malterdingen. Wir haben die Kanzlei des verstorbenen Kollegen Bernd Schmidt übernommen und bedanken uns auf diesem Weg bei dessen Familie für die Unterstützung und bei den Mandanten für das bisherige und zukünf-tige Vertrauen. Wir werden versuchen, sein Lebenswerk in seinem Sinne fortzusetzen.
Und uns ganz wichtig:
Für das uns entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2021 bedanken wir uns und wünschen geseg-nete Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christian Winterhalter, Frank Ehret, Till Vogel