21.12.2022

Rundschreiben: Änderungen zum Jahreswechsel 2023

In unserem Rundschreiben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen zum Jahreswechsel zusammengefasst.

Rundschreiben

Dezember 2022

1. Degressive Abschreibung verlängert

Durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Möglichkeit zur degressiven Abschrei-bung auf die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter im Jahr 2022 ausgedehnt.

2. Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird bis zum 31.12.2023 verlängert.

3. Kein Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 am 31.12.2022 endet, vor dem 11.04.2023 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Dies gilt nicht für vom Kalenderjahresende abweichende Bilanzstichtage (abweichende Wirtschaftsjahre).

4. Neuregelung der steuerlichen Verzinsung

Bisher wurden Steueransprüche des Finanzamts bzw. Erstattungsansprüche mit 0,5 % je Monat verzinst (6 % pro Jahr). Für Veranlagungszeiträume ab dem 01.01.2019 wird der Zinssatz rückwirkend auf 0,15 % je Monat, somit 1,8 % pro Jahr abgesenkt. Der zinsfreie Zeitraum von 15 Monaten nach Steuerentstehung bleibt unverändert bestehen.

5. Erhöhung der Gebäudeabschreibung

Der lineare Abschreibungssatz für neue, nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude wird von 2 % auf 3 % erhöht.


6. Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen

Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis zu 30 kW bei Einfami-lienhäusern und Gewerbeimmobilien sowie von bis zu 15 kW je Wohn-/Gewerbeeinheit bei sonstigen Immobilien (z.B. Mehrfamilienhäuser), die nach dem 31.12.2021 erzielt werden, werden ertragsteuerlich befreit. Ergänzend dazu wird bei Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis zu 30 kW in der Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023 ein Nullsteuersatz eingeführt, wonach auf die Lieferung /Installation keine Umsatzsteuer mehr entsteht. Maß-geblich ist die Inbetriebnahme der Anlage


7. Verlängerte Abgabefristen

Für Steuererklärungen von steuerlich beratenen Steuerpflichtigen gelten für die Veranla-gungsjahre 2021 bis 2023 folgende Abgabefristen:

  • • Jahr 2021: bis 31.08.2023
  • • Jahr 2022: bis 31.07.2024
  • • Jahr 2023: bis 31.05.2025

8. Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten gewähren. Voraus-setzung ist, dass die Leistung vor dem 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt wird und nicht im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird.


9. Anhebung der Entgeltgrenze Minijob + Mindestlohn

Ab dem 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro auf 520,00 Euro angehoben sowie der gesetzliche Mindeststundenlohn von 10,45 Euro auf 12,00 Euro je Stunde erhöht.

10. Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland notwendig. Die Frist zur Abgabe wurde nun einmalig auf den 31.01.2023 als letztmaliger Abgabezeitpunkt verlängert.

11. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform („gelber Zettel“) verliert ab 01.01.2023 ihre Gültigkeit. Ab 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung für alle Krankenkassen verpflichtend. Arbeitgeber können die gemeldeten In-formationen zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit elektronisch abrufen. Hierzu erhalten Sie noch weitere Informationen in einem gesonderten Anschreiben.

12. Aufbewahrungsfristen

Befreien Sie sich von unnötigen Unterlagen! Nach Jahresende 2022 können alle Unterla-gen des Jahres 2012 und früher vernichtet werden.

Und uns ganz wichtig:

Für das uns entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2022 bedanken wir uns und wünschen geseg-nete Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Christian Winterhalter, Frank Ehret, Till Vogel