Rundschreiben: Änderungen zum Jahreswechsel 2025
In unserem Rundschreiben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen zum Jahreswechsel zusammengefasst.
Rundschreiben
Dezember 2024
E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027. Ab dem 01.01.2028 wird die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend.
- Wir empfehlen, eine gesonderte E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einzurichten.
- Bei Fragen zum Thema E-Rechnungen wenden Sie sich bitte an unseren IT-Spezialisten Emre Gök von der TSO DigiWork GmbH, erreichbar über das Büro in Heitersheim.
Meldepflicht für elektronische Kassen
Ab dem 01.01.2025 ist eine Meldung von elektronischen Kassensystemen mittels Datenübertragung an die Finanzbehörden verpflichtend. Wir werden diese Meldungen für Sie übernehmen.
Schwellenwerte zur Bilanzierungspflicht
Durch das Wachstumschancengesetz wurden die steuerlichen Schwellenwerte angehoben, ab deren Überschreitung ein Unternehmen buchführungspflichtig wird und somit eine Bilanz erstellen muss.
Die steuerliche Bilanzierungspflicht tritt für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023 bei einer Überschreitung der Gewinngrenze von € 80.000 bzw. der Umsatzgrenze von € 800.000 ein.
Anhebung der Entgeltgrenze Minijob + Mindestlohn
Ab dem 01.01.2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 538,00 Euro auf 556,00 Euro angehoben sowie der gesetzliche Mindeststundenlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro je Stunde erhöht.
Freistellung des Existenzminimums 2024
Rückwirkend für das Jahr 2024 steigen der Grund- und Kinderfreibetrag. Ab 2024 beträgt der Grundfreibetrag € 11.784,00 und der Kinderfreibetrag € 3.306,00 (bei Zusammenveranlagung € 6.612,00).
Aufbewahrungsfristen
Befreien Sie sich von unnötigen Unterlagen! Nach Jahresende 2024 können alle Unterlagen des Jahres 2014 und früher vernichtet werden.
Ab dem 01.01.2025 wird eine verkürzte Aufbewahrungspflicht von 8 Jahren eingeführt.
Sie wollen alle Originalbelege in Zukunft vernichten? Das ist erlaubt, wenn Sie eine Verfahrensdokumentation erstellen, die jährlich überarbeitet werden muss.
Verlängerte Abgabefristen
Für Steuererklärungen von steuerlich beratenen Steuerpflichtigen gelten für die Veranlagungsjahre 2023 und 2024 folgende Abgabefristen:
- Jahr 2023: bis 31.05.2025
- Jahr 2024: bis 30.04.2026
In eigener Sache
- Bastian Dudek wurde im abgelaufenen Jahr zum weiteren Geschäftsführer der TSO TAX Heitersheim StBGmbH bestellt.
- Um das Service-Angebot der TSO noch zu erweitern, haben wir im Herbst die bereits genannte TSO DigiWork GmbH gegründet. Mit unserem langjährigen Mitarbeiter und ausgebildeten Wirtschaftsinformatiker Emre Can Gök konnten wir einen Geschäftsführer gewinnen, der sowohl die TSO als auch unsere Mandantschaft sehr gut kennt und damit effizient und zielsicher zum Thema „Digitales Arbeiten“ mit und ohne DATEV beraten kann. Zudem kümmert er sich um die komplette Umsetzung aller notwendigen Anpassungen in Ihren Arbeitsabläufen und -umgebungen.
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Und uns ganz wichtig:
Für das uns entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2024 bedanken wir uns und wünschen gesegnete Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christian Winterhalter Frank Ehret Bastian Dudek